Ihr Ansprechpartner
Herr Tilo Fischer
Tel.: 034297-15 980
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Ein Gefahrstoffverzeichnis oder -kataster informiert auf einen Blick über alle Gefahrstoffe in ihrem Betrieb - ihre Mengen, Gefährdungsgrade und Verwendungen. Der Arbeitgeber ist gem. GeStoffV § 7 (8) Satz 1 Verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.
Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.
Bei wem liegt die Zuständigkeit und Verantwortung für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung? Beim Arbeitgeber (§§ 5, 6 ArbSchG),